Gewinnen Sie eine
Classic Petite Ashfield
in Rose Gold
von Daniel Wellington.
Feiern Sie die neue Saison auf zeitlose Art und Weise mit der Classic Petite Ashfield.
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird am Freitag, den 08.12.2017, bei uns im Geschäft gezogen und hier auf unserer Juwelier Zechner Seite bekanntgegeben.
Wir drücken allen fest die Daumen und bedanken uns bereits im Voraus für die zahlreiche Teilnahme !!
Teilnahmebedingungen
Ausrichter des Gewinnspiels ist Juwelier Zechner mit Sitz in 9300 St. Veit an der Glan, Herzog Bernhard Platz 14, Österreich. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
Wie kann man gewinnen?
Sie nehmen teil, indem Sie Fan von Juwelier Zechner St. Veit auf Facebook werden und den Gewinnspielbeitrag liken. Ein "Teilen" des Beitrages erhöht nicht die Gewinnchancen und ist nicht notwendig.
Wer darf teilnehmen?
Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches von Juwelier Zechner St. Veit vorausgesetzt wird. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Wer darf nicht teilnehmen?
Juwelier Zechner St. Veit behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Juwelier Zechner St. Veit behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Mitarbeiter von Juwelier Zechner St. Veit sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an Facebook-Gewinnspielen ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wann findet das Gewinnspiel statt?
Die Facebook Gewinnspielaktion startet mit Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.
Wann und wie wird ausgelost?
Das Ende des Gewinnspiels wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion wird der Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens noch am gleichen Tag ermittelt.
Wie erfährt man von dem Gewinn?
Das Ergebnis der Auslosung wird am Tag des Gewinnspielendes auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird auf der Facebookseite von Juwelier Zechner St. Veit namentlich bekannt gegeben.
Wie erhält man den Gewinn?
Mit Bekanntgabe des Gewinners wird er aufgefordert, sich mit Juwelier Zechner St. Veit in Verbindung zu setzen und seine Kontaktadresse zum Übermitteln des Gewinns anzugeben. Nach Übermittlung der Daten wird der Gewinn versendet. Juwelier Zechner St. Veit haftet nicht für mögliche Verzögerungen durch den Versandanbieter.
Datenschutzhinweise
Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch Juwelier Zechner St. Veit lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.
Freistellung von Facebook
Dieses Gewinnspiel wird durch Juwelier Zechner mit Sitz in 9300 St. Veit an der Glan, Herzog Bernhard Platz 14, Österreich durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an Juwelier Zechner St. Veit zu richten.
Sonstiges
Juwelier Zechner St. Veit behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (z.B. Software- oder Hardware-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Juwelier Zechner St. Veit haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.